P&K 3783 (VDI 3783 Blatt 1+2)
Vorbemerkung
Auszug aus VDI 3783 Blatt 1 und Blatt 2 vom
VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE
Ausbreitung von Luftverunreinigungen in der Atmosphäre - Umweltmeteorologie
Ausbreitung von störfallbedingten Freisetzungen (schwerer Gase) - Sicherheitsanalysen
Vorbemerkungen aus
VDI 3783 Blatt 1 - Ausbreitung von störfallbedingten Freisetzungen - Sicherheitsanalyse
In dieser Richtlinie ist eine Berechnungsmethode zur Abschätzung der Ausbreitung störfallbedingter Freisetzungen im Rahmen der Sicherheitsanalyse nach der Verwaltungsvorschrift zur Störfallverordnung [1] auf der Basis der Gaußschen Ausbreitungsformeln dargestellt. Dabei wurde die meteorologischen Eingangsparameter so gewählt, dass eine mittlere und die im Rahmen dieses Modells ungünstigste Ausbreitungssituation erfaßt werden. Dies bedeutet, dass die Berechnungsmethode nicht zur Behandlung aktueller Störfälle oder zur Rekonstruktion von vermuteten Störfällen verwendet werden darf.
Angaben über Art, räumlichen und zeitlichen Verlauf der Schadstoff-Freisetzung, Gefahrenbereiche, Schäden und Wirkungen sind nicht Bestandteil dieser Richtlinie.
Die Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Störfallverordnung [1] schreibt im Absatz 3.2.7 Angaben über Störfallauswirkungen vor. Die in dem folgenden Zitat aus der 2. Störfall VwV [1] in kursiver Schrift wiedergegebenen Begriffe sind entweder Eingangsparameter für die Berechnung oder es sind die Ergebnisse der Berechnungen.
Die Angaben zu den Störfallauswirkungen "sollen, soweit sie nicht beschreibender Natur sind, in Zahlenwerten ausgedrückt sein; sie müssen (z. B. durch Rechnungen, Abschätzungen oder Übertragung von Erfahrungen) plausibel gemacht sein. Annahmen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden, müssen begründet sein; soweit es sich dabei um modellhafte Abschätzungen handelt, sind die Annahmen und Voraussetzungen, unter denen die Ergebnisse gewonnen wurden, anzugeben. Zu den Angaben gehören je nach Art des Stoffes
a) Angaben zur Stoff- ofer Energiefreisetzung wie
- Art, Menge, Zustand des Schadstoffs
- Wirkungen des freigesetzten Schadstoffs, soweit bekannt (kurz-, mittel-, langfristig; akuttoxisch; chronisch-toxisch)
- Freisetzungsort (z. B. Anlageteil, Höhe über dem Erdboden)
- Dauer der Freisetzung
b) Angaben zur Ausbreitung wie
- Ausbreitungsart und -pfad, insbesondere Stofftransport (Fahne, Wolke, Flüssigkeitsstrom), Eneegietransport (Druckwelle, Wärmestrahlung)
- betriebs- und störfalltypische Randbedingungen (thermischer Auftrieb, Turbulenzen)
- Bebauung in der Umgebung (Art, Höhe, Lage)
- Bodengestaltung der Umgebung (Erhebungen, Bewuchs, Gewässer)
- sonstige Hindernisse (Art, Höhe, Lage)
- chemische und physikalische Umsetzungen (chemische Reaktion, Kondensation, Sorption)
c) Angaben zur Einwirkung wie
- Art und zeitlicher Verlauf der Schadstoffkonzentration (Atmosphäre, Boden und Gewässer, Niederschlag), bei luftgetragener Emission für die ungünstigste und mittlere Wetterlage1) sowie von Druck und Temperatur, ...".
Vorbemerkungen aus
VDI 3783 Blatt 2 - Ausbreitung von störfallbedingten Freisetzungen schwerer Gase - Sicherheitsanalyse
Die von der Bundesregierung aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [1] erlassene Störfall-Verordnung [2] zielt darauf ab, die Allgemeinheit vor Gemeinverfahren zu schützen, die von genehmigungsbedürftigen Anlagen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs ausgehen können. Außer anderen Sicherheitspflichten zur Vermeidung von Störfällen hat der Betreiber der Anlage eine Sicherheitsanalyse durchzuführen, die bestimmten, in Nr. 3 der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Störfall-Verordnung [3] festgelegten Anforderungen gerecht werden muss. Unter anderem muss die Sicherheitsanalyse Angaben zu den Störfallauswirkungen enthalten, die im folgenden, der 2. Störfall VwV (Nr. 3.2.7) entnommenen Zitat beschrieben sind:
Die Angaben zu den Störfallauswirkungen "sollen, soweit sie nicht beschreibender Natur sind, in Zahlenwerten ausgedrückt sein; sie müssen (z. B. durch Rechnungen, Abschätzungen oder Übertragung von Erfahrungen) plausibel gemacht sein. Annahmen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden, müssen begründet sein; soweit es sich dabei um modellhafte Abschätzungen handelt, sind die Annahmen und Voraussetzungen, unter denen die Ergebnisse gewonnen wurden, anzugeben. Zu den Angaben gehören je nach Art des Stoffes
a) Angaben zur Stoff- ofer Energiefreisetzung wie
- Art, Menge, Zustand des Schadstoffs
- Wirkungen des freigesetzten Schadstoffs, soweit bekannt (kurz-, mittel-, langfristig; akuttoxisch; chronisch-toxisch)
- Freisetzungsort (z. B. Anlageteil, Höhe über dem Erdboden)
- Dauer der Freisetzung
b) Angaben zur Ausbreitung wie
- Ausbreitungsart und -pfad, insbesondere Stofftransport (Fahne, Wolke, Flüssigkeitsstrom), Energietransport (Druckwelle, Wärmestrahlung)
- betriebs- und störfalltypische Randbedingungen (thermischer Auftrieb, Turbulenzen)
- Bebauung in der Umgebung (Art, Höhe, Lage)
- Bodengestaltung der Umgebung (Erhebungen, Bewuchs, Gewässer)
- sonstige Hindernisse (Art, Höhe, Lage)
- chemische und physikalische Umsetzungen (chemische Reaktion, Kondensation, Sorption)
c) Angaben zur Einwirkung wie
- Art und zeitlicher Verlauf der Schadstoffkonzentration (Atmosphäre, Boden und Gewässer, Niederschlag), bei luftgetragener Emission für die ungünstigste und mittlere Wetterlage1) sowie von Druck und Temperatur, ...".
Mit der 1987 verabschiedeten Richtlinie VDI 3783 Blatt1 [4] wurde eine Berechnungsmethode zur Ausbreitung störfallbedingter Freisetzungen im Rahmen der Sicherheitsanalyse für auftriebsbehaftete und dichteneutrale Gase festgelegt. Mit dem hier vorliegenden Blatt 2 zu dieser Richtlinie wird die für schwere Gase noch verbliebene Lücke geschlossen.