P&K 3950
Vorbemerkung
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 Regressionsrechnung zur Kalibrierung automatischer		  Emissionseinrichtungen nach den Richtlinien
 VDI 3950		  und VDI 2066
 		Auszug aus VDI 3950 Blatt 1 publiziert vom
VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE
Kalibrierung automatischer Emissionseinrichtungen
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz 
Für grosse Feuerungsanlagen (Feuerungswärmeleitung > 50 MW,		bei ausschliesslichem Einsatz gasförmiger Brennstoffe > 100 MW) gelten		die Vorschriften der Grossfeuerungsanlagen-Verordnung 
Für Abfallverbrennungsanlagen gelten die Vorschriften der		Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und		ähnliche brennbare Stoffe 
Für Oberflächenbehandlungsanlagen, Chemischreinigungs- und		Textilausrüstungsanlagen sowie Extraktionsanlagen gelten die Vorschriften		der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen		Halogenkohlenwasserstoffen 
Für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen sind Auflagen zur		kontinuierlichen Emissionsüberwachung in 
Auszug aus VDI 2066 Blatt 4 publiziert vom
VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE
Messen von Partikeln
Staubmessungen in strömenden Gasen
Bestimmung der		  Staubbeladung durch kontinuier-
liches Messen der optischen		  Transmission
In der Richtlinie VDI 2066 werden Verfahren zum Bestimmen der Staubbeladung (Staubgehalt) und des Staubmassenstroms eines durch definierte Querschnitte, z. B. Schornsteine, Rohrleitungen oder Kanäle, strömenden Staub-Gas-Gemisches behandelt.
Zur kontinuierlichen Überwachung des Staubgehaltes werden registrierende Geräte eingesetzt [1;2]. In der Praxis haben sich optische Messverfahren [3;4] bewährt.
Im vorliegenden Blatt 4 sind Messgeräte beschrieben, die über die Hilfsgrössen optische Transmissionen bzw. Extinktion die Staubbeladung des Abgases bestimmen. Ein Vorteil dieser Geräte liegt in der praktisch verzögerungsfreien Anzeige der Extinktion bzw. Transmission. Die Zuordnung der Staubbeladung zur Extinktion wird durch eine Kalibrierung des Gerätes an seinem Einsatzort festgelegt.
Behandelt sind die physikalischen Grundlagen des Messverfahrens und der		Einbau, die Wartung und Funktionsprüfung sowie die Kalibrierung der		Geräte. Die Anwendung dieser Richtlinie setzt die Kenntnis der Richtlinie		

