P&K 2714VorbemerkungP&K 2714: Support temporary suspended for review / Unterstützung vorübergehend für Revision ausgesetzt Ausbreitungsberechnung für Lärm nach den Richtlinien |
Auszüge aus den Richtlinien VDI 2571, VDI 2720, ISO 9613-2 (VDI 2714) und DIN ISO 9613-2. |
Die Normen der Reihe
Dieser Teil von
Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung nach
Nach dem Verfahren wird ebenfalls das langfristige Mittel des A-bewerteten Schalldruckpegels nach
Das in diesem Teil von
Anhang A enthält zusätzliche Angaben zur Schallausbreitung durch Bebauung, Bewuchs und Industriegelände.
Dieses Verfahren ist in der Praxis für verschiedenste Schallquellen und Umgebungen anwendbar. Es lässt sich direkt oder indirekt auf die meisten Fälle von Straßen- oder Schienenverkehr, industriellen Schallquellen, Bautätigkeiten und vielen anderen bodennahen Schallquellen anwenden. Es ist nicht anwendbar auf Fluglärm oder auf Druckwellen, die durch Sprengungen, militärische oder ähnliche Aktivitäten verursacht werden.
Für die Anwendung des in diesem Teil von
ANMERKUNG 1:
Sind nur A-bewertete Schalleistungspegel der Schallquellen bekannt, können die Dämpfungswerte bei 500 Hz verwendet werden, um die resultierende Dämpfung abzuschätzen.
Die Genauigkeit des Verfahrens und Einschränkungen in der Praxis sind in Abschnitt 9 beschrieben.
In dieser Richtlinie werden die Zusammenhänge zwischen der Schallemission (gekennzeichnet durch den Schalleistungspegel) und der Schallimmission im interessierenden Einwirkungsbereich (gekennzeichnet durch den Schalldruckpegel) dargestellt, und es wird gezeigt, wie bei vorgegebenen Ausbreitungsbedingungen die Schallimmission berechnet werden kann.
Der von der Schallquelle im Freien in ihrem Einwirkungsbereich (Umgebung) erzeugte Schalldruck hängt von den Eigenschaften der Schallquelle (Schalleistung, Richtcharakteristik, Schallspektrum), der Geometrie des Schallfeldes (Lage von Aufpunkt und Schallquelle zueinander, zum Boden und zu Hindernissen im Schallfeld), den durch Topographie, Bewuchs und Bebauung bestimmten örtlichen Ausbreitungsbedingungen und von der Witterung ab.
Während die Einflüsse der Witterung in der Nähe der Schallquelle meist vernachlässigbar sind, wirken sie sich mit zunehmendem Abstand immer stärker auf die Schallausbreitung aus und verändern dabei auch die Schallpegelminderung durch Bodeneinflüsse und durch Hindernisse. Da die Witterungsbedingungen örtlich und zeitlich unregelmäßig schwanken, können am Immissionsort sehr unterschiedliche Schalldruckpegel auftreten.
Für die Rechnung wird in dieser Richtlinie von einer Wetterlage ausgegangen, die die Schallausbreitung begünstigt. Entsprechende Meßwerte sind gut reproduzierbar. Zu einer solchen Wetterlage gehört insbesondere die "Mittwindwetterlage" (siehe Abschnitt 8). Die Erfahrung zeigt, dass der über längere Zeit und verschiedene Witterungsbedingungen gemittelte Schalldruckpegel (Langzeitmittelungspegel) unterhalb der Rechenwerte für die "Mittwindwetterlage" liegt. Die Berechnung dieser Schallpegeldifferenz ist in der Richtlinie enthalten.
Voraussetzung für die im Abschnitt 9 angegebenen Übereinstimmungen von berechneten und gemessenen A-Schalldruckpegeln am Immissionsort ist die Verwendung zuverlässiger Emissionsdaten. Angaben zur Bestimmung der abgestrahlten Schalleistung sind den entsprechenden Normen (z.B.
Im freien Schallfeld bilden Schallschirme wie Lichtschirme auf der Seite, die der Quelle abgewendet ist, einen Schatten. Dieser Schallschatten ist jedoch weniger ausgeprägt als ein optischer Schatten, weil die Wellenlängen von hörbarem Schall sehr viel größer als die Wellenlängen des sichtbaren Lichtes sind. Die geometrische Schattengrenze wird durch Beugung an den Schirmkanten überwunden. Die Beugung ist um so stärker je größer die Wellenlänge bzw. je niedriger die Frequenz des Schalls ist.
Des weiteren gelangt im freien Schallfeld auch Schall infolge von Transmission durch die Schirmfläche in die Schattenzone. Aber auch ohne wesentliche Transmission ergeben sich bei üblichen Schall- bzw. Umgebungsbedingungen in der Regel geringere Abschirmwirkungen als aus der Beugungstheorie zu errechnen sind. Dies ist bedingt durch
Während die Abschirmwirkung eines Schallschirms allein näherungsweise durch sein Abschirmmaß Dz beschrieben wird, dient zur Berücksichtigung der Rand- und Umgebungsbedingung das Einfügungsdämpfungsmaß De. Es hängt zusätzlich von unterschiedlichem Bodeneinfluß mit und ohne Schallschirm ab.
Bei Straßen und Schienenwegen bewirken Schallschirme eine stärkere Minderung der Vorbeifahrtpegel als des Mittelungspegels, was gleichzeitig zu einer Verringerung der Pegelschwankungen führt.
Diese Richtlinie wendet sich an alle, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Fragen der Schallbestrahlung (Emission) von Industriebauten des Schutzes gegen Schalleinwirkungen (Immissionen) befassen müssen.
Sie gibt Regeln an, mit denen der Schalldruckpegel in der Nachbarschaft von Gewerbe- und Industriebetrieben näherungsweise vorherbestimmt werden kann. Durch Vergleich der errechneten Schalldruckpegel mit den für den betrachteten Ort gültigen Immissionsrichtwerten kann abgeschätzt werden, ob die vorhergesehenen Schallschutzmaßnahmen, insbesondere die Schalldämmung der Bauelemente, ausreichen, oder ob eine aufwendigere Bauweise erforderlich ist.
Das in dieser Richtlinie niedergelegte Berechnungsverfahren gilt für Abstände bis etwa 200 m von der Schallquelle. Berechnungsverfahren für größere Abstände enthält die Richtlinie